Sozialpädagogische Familien

Sozialpädagogische Pflegestellen sind fachlich qualifizierte und engagierte Personen, die Kindern und Jugendlichen eine Wohnform auf Zeit innerhalb der eigenen Familie anbieten. Zumindest eine der betreuenden Personen verfügt über eine psychosoziale Berufsausbildung – zum Beispiel als Sozialpädagog/in, Sozialarbeiter/in, Psycholog/in, Erziehungswissenschaftler/in, Kindergartenpädagog/in oder Frühförder/in.
Pflegestellen sind als Außenstellen der SWG Laura konzipiert und werden von ihr fachlich begleitet.
Pädagogisches Konzept
Informationen über unser pädagogisches Konzept erhalten Sie hier als PDF.
Was sind Sozialpädagogische Pflegestellen?
Fachlich qualifizierte und engagierte Personen, die Kindern und Jugendlichen innerhalb der eigenen Familie eine Wohnform auf Zeit anbieten. Zumindest eine der betreuenden Personen verfügt über eine psychosoziale Berufsausbildung – zum Beispiel als Sozialpädagogin, Sozialarbeiter, Psychologin, Psychotherapeut, Erziehungswissenschaftlerin, Kindergartenpädagoge oder Frühförderin.
Auch Einzelpersonen können die Voraussetzungen für eine Sozialpädagogische Pflegestelle erfüllen. Pflegestellen sind als Außenstellen von Sozialpädagogischen Einrichtungen konzipiert und werden von diesen fachlich begleitet.
Für welche Kinder und Jugendlichen sind Sozialpädagogische Pflegestellen geeignet?
- Kinder und Jugendliche, deren Bedürfnisse weder in einer Sozialpädagogischen Wohngruppe noch in einer Pflegefamilie ausreichend erfüllt werden können.
- Kinder, deren weitere Perspektive noch ungeklärt ist - zum Beispiel weil Gerichtsentscheidungen ausständig sind.
Das Konzept der Sozialpädagogischen Pflegestelle sieht grundsätzlich die Aufnahme nur eines Kindes bzw. Jugendlichen vor. In begründeten Einzelfällen - bei Geschwistern oder bei kurzfristigen Überschneidungen - ist auch die Aufnahme eines zweiten Kindes möglich.
Welche Voraussetzungen muss eine Sozialpädagogische Pflegestelle erfüllen ?
Alle im Haushalt lebenden Familienmitglieder müssen bereit und geeignet sein, ein Kind oder Jugendlichen mit belastender Vorgeschichte aufzunehmen.
Die für die Betreuung verantwortliche Fachkraft muss über folgende Voraussetzungen verfügen:
- Abschluss einer psychosozialen Ausbildung und nach Möglichkeit Berufserfahrung in einer Sozialpädagogischen oder Heilpädagogischen Einrichtung
- Deutsch als Umgangssprache
- Erzieherische Handlungskompetenz
- Fähigkeit zur Selbstreflexion
- Sicherheit im Umgang mit Konflikten und belastenden Situationen
- Bereitschaft und Fähigkeit, sich mit der Biografie des jeweiligen Kindes auseinander zu setzen
- Bereitschaft, Nähe zuzulassen und die Fähigkeit, das aufgenommene Kind auch wieder gehen zu lassen, zum Beispiel es zurück in seine Familie zu begleiten
- Wertschätzende Haltung gegenüber der Herkunftsfamilie des Kindes
- Fähigkeit, Kontakte mit den Eltern konstruktiv zu gestalten
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Anstellungsträger, der Kinder- und Jugendhilfe und anderen Systempartnern
- Bereitschaft und Fähigkeit zur Dokumentation der sozialpädagogischen Arbeit und der Entwicklung des Kindes
- Zustimmung zur Einholung von Registerbescheinigungen (zum Beispiel Strafregisterbescheinigung, Auszug aus Gewaltschutzdatei)
Die Entscheidung über die Eignung einer Pflegestelle trifft die zuständige Kinder- und Jugendhilfe in Kooperation mit der sozialpädagogischen Einrichtung.
Rahmenbedingungen für Sozialpädagogische Pflegestellen
Das Pflegeverhältnis
Sozialpädagogische Pflegestellen gelten rechtlich als Pflegeverhältnisse.
Für die Betreuung des Kindes bzw. Jugendlichen hat die Fachkraft Anspruch auf Pflegeelterngeld, einen einmaligen Ausstattungsbetrag und der Familienbeihilfe. Bei einem individuellen Sonderbedarf des Kindes, wie zum Beispiel die Kosten für eine Schulveranstaltung, besteht die Möglichkeit, deren Übernahme bei der zuständigen Kinder- und Jugendhilfe zu beantragen.
Eine Überprüfung des Pflegeverhältnisses erfolgt mindestens einmal jährlich durch die Kinder- und Jugendhilfe im Zusammenwirken mit dem Träger der sozialpädagogischen Pflegestelle.
Das Anstellungsverhältnis
Die pädagogische Fachkraft ist beim Träger im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung (18 Wochenstunden) angestellt.
Aufgaben im Rahmen dieser Anstellung sind unter anderem: die Teilnahme an Teambesprechungen, HelferInnenkonferenzen, Fortbildungen und Supervisionen sowie die Erstellung von Verlaufsdokumentationen und Berichten.
Begleitung durch den Träger
In regelmäßigen Besprechungen mit der zuständigen Mitarbeiterin des Trägers wird das alltägliche pädagogische Handeln reflektiert. Zentrales Thema ist auch die Verwischung der Grenzen von Arbeit und Privatleben innerhalb der eigenen Familie, die durch die Aufnahme und Betreuung eines Kindes entsteht.
Weitere Aufgaben die der Träger im Rahmen seiner begleitenden Funktion übernimmt, ist die Vernetzung mit Systempartnern und der Herkunftsfamilie sowie das Anbieten von Fortbildungen, Supervision und Teambesprechungen.
Leitung/Kontakt
Sozialpädagogische Einrichtungen
Herr Aaron Latta
Wirtsgasse 3
6422 Stams
Tel.: +43 5263 64 50
Mobil: +43 676 822 776 30
E-Mail an Aaron Latta